Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle des Fotografen/Bildautors durchgeführten Aufträge Lieferungen und Leistungen.Sie gelten als vereinbart, wenn nicht unverzüglich binnen drei Werktagen schriftlich widersprochen wird.
Abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass sie durch den Fotograf/Bildautor schriftlich anerkannt wurden.
Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
Die AGB gelten ebenso für jegliches dem Auftraggeber überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen, insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
Nutzungsrechte/Urheberrechte
Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Der Auftraggeber erwirbt ein einfaches Nutzungsrecht an dem Bildmaterial zur einmaligen Verwendung und nur für private Zwecke (insbesondere Privatpersonen) oder zu dem vom Auftraggeber angegebenen Zweck (insbesondere Firmen).
Jede darüber hinaus gehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen/Bildautors.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung und vorherigen schriftlichen Genehmigung des Fotografen/Bildautors. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Ausschließliche Nutzungsrechte müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einem Aufschlag auf das jeweilige Grundhonorar.
Das Nutzungsrecht geht erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars vom Fotograf/Bildautor auf den Auftraggeber über.
Es wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Auftraggeber angegebenen Zweck.
Der Fotograf/Bildautor ist nicht zur Herausgabe von Negativen, Dias, Datenträgern, Dateien und sonstigen Daten an den Auftraggeber verpflichtet, es sei denn dieses wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart. Das Herausgegebene ist dann gesondert zu vergüten.
Veränderungen des zur Verfügung gestellten Bildmaterials durch Foto-Composing, Foto-Montage oder durch sonstige elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Fotografen/Bildautors zulässig.
Bei jeder Bildveröffentlichung ist der Fotograf/Bildautor als Urheber zu benennen. Die Benennung muss beim Bild erfolgen. Digitale Bilddaten sind so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen/Bildautors mit diesen elektronisch verknüpft ist und diese Verknüpfung bei Datenübertragungen und Wiedergabe jeglicher Art erhalten und damit der Fotograf/Bildautor als Urheber eindeutig ersichtlich bleibt. Eine Verletzung dieses Rechts berechtigt den Fotograf/Bildautor zum Schadenersatz.
Der Besteller des Bildes i. S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Bild ohne entsprechende, schriftliche Nutzungsvereinbarung zu vervielfältigen oder zu verbreiten – § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
Gefahr und Kosten eines Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.
RECHTE AM EIGENEN BILD/EINRÄUMUNG VERÖFFENTLICHUNGSRECHTE
(1) Für die Fotografin/den Fotografen ist es wichtig, Bilder von Hochzeiten zu veröffentlichen, um andere Brautpaare von der Qualität ihrer/seiner Arbeit überzeugen zu können. Die Auftraggeber erklären hiermit, dass sie mit einer Veröffentlichung der, bei der Hochzeit entstandenen, Aufnahmen durch die Fotografin/den Fotografen sowohl in Print- als auch in digitalen Medien zur Bewerbung der Leistungen der Fotografin/des Fotografen einverstanden sind. Die Fotografin/ der Fotograf darf die Fotos auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies als Eigenwerbung für die Fotografin/den Fotografen dient.
(2) Die Auftraggeber stellen sicher, dass alle Personen, deren Abbildung von ihrem Auftrag erfasst werden, mit der Anfertigung einer entsprechenden Aufnahme ihres Abbildes einverstanden sind. Einschränkungen hinsichtlich der Verwertung solcher Aufnahmen teilen die Auftraggeber der Fotografin/dem Fotografen bis zu 3 Monate nach Lieferung der Bilder unaufgefordert mit.
Bildbearbeitung
Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht unter Zustimmung des Fotografen durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
Künstlerischer Gestaltungsspielraum
Der Fotograf ist bezüglich der Bildauffassung, den Aufnahmeort und die angewendeten optischen-technischen Mittel sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Anregungen und Motivwünsche der Auftraggeber sind für den Fotografen unverbindlich und werden nach eigenem Ermessen berücksichtigt. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind ggf. gesondert zu vergüten.
Es kann nicht garantiert werden, dass bei fotojournalistischer Begleitung von Hochzeiten oder anderen Events alle anwesenden Gäste abgelichtet werden. Der Fotograf ist aber stets bemüht dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.
Veröffentlichung des Bildmaterials zur Eigenwerbung des Fotografen
Ein Widerruf der Einräumung der Veröffentlichungsrechte ist möglich. Stimmt der Fotograf diesem zu, so wird der dafür eingeräumte Nachlass/Rabatt, welches lt. Vertrag vereinbart wurde, fällig. Mit Eingang der Zahlung auf das Konto des Fotografen tritt der Widerruf in Kraft. Alle bis dahin veröffentlichten Bilder bleiben von diesem Widerruf unberührt.
Die Herausnahme aus Werbeträgern in Form von Drucksachen (Flyer, Ausstellungen) ist nur sukzessive möglich (z. B. bis zum Aufbrauch von Webeflyern u. ä.). Davon unberührt bleiben Drucksachen wie Bücher, Bildbände und sonstige nicht der Zeit unterliegenden Drucksachen.
Stimmt ein Auftraggeber der Nutzung der Bilddateien zur Eigenwerbung des Fotografen nicht zu, so widerspricht im Gegenzug der Urheber (Fotograf) ebenfalls der Veröffentlichung der Bilddateien in öffentlichen Medien (Internet, etc.), d. h. der Auftraggeber ist ebenfalls nicht berechtigt, die Bilddateien öffentlich (außerhalb der privaten internen Nutzung, wie z. B. Internet) darzustellen.
Auftragserteilung
Eine Auftragserteilung gilt für beide Vertragsparteien als verbindlich, wenn die Auftragserteilung des Auftraggebers in schriftlicher Form vom Fotograf/Bildautor festgehalten wurde.
Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis des Fotografen vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind 30 % des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar ab Vertragsschluss, 50 % des vereinbarten Honorars bis 6 Monate vor Fototermin und 90 % bis 6 Wochen vor Fototermin an den Fotografen zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.
Bei Terminverschiebung/-änderung durch den Auftraggeber ist eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 10 % des Auftragswertes zu entrichten. Des Weiteren ist eine Terminverschiebung/-änderung nur mit Absprache und Abstimmung des Fotografen möglich.
Der Fotograf/Bildautor wählt die Bilder aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.
Leistungsstörung
Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf/Bildautor nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar entsprechend dem Stundensatz. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält der Fotograf/Bildautor auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, und für Wartezeit den ausgewiesenen Stunden- oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf/Bildautor auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotograf/Bildautor bestätigt worden sind. Der Fotograf/Bildautor haftet bei Fristüberschreitung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens eine Woche nach Ablieferung der Bilder beim Fotograf/Bildautor eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
Vertragskündigung aufgrund höherer Gewalt
Ist es dem Fotografen aufgrund höherer Gewalt/besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Unfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen des Fotografen) nicht möglich, den Auftrag auszuführen,
oder muss der Kunde aufgrund höherer Gewalt, wie z. B. plötzliche Krankheit, Unfall, seinen Auftrag kurzfristig zurückziehen so verzichtet der jeweils andere Vertragspartner auf Schadenersatzforderungen, es kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden.
Davon nicht betroffen, sind Absagen aus geringfügigen Beweggründen (z. B. bei Hochzeit Trennung des Paares, Änderung der Entscheidung für den Fotografen).
Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen, besteht kein Anspruch auf einen Ersatzfotografen.
Der Fotograf wird immer bemüht sein, bei der Suche nach einem adäquaten Ersatz zu unterstützen.
Honorar/Vergütung
Es gilt das vereinbarte Honorar.
Der Honoraranspruch ist spätestens bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Anzahlungen sind wie vereinbart im Voraus zu bezahlen. Der Fotograf ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
Für Änderungen, welche der Auftraggeber während der Aufnahmearbeiten wünscht und diese einen Mehraufwand erfordern sowie Änderungen nach Abschluss der Bildarbeiten, hat der Auftraggeber die entstehenden Mehrkosten zu tragen.
Für bereits begonnene Arbeiten behält der Fotograf/Bildautor den Honorar-Anspruch.
Nebenkosten und Auslagen, wie Kosten für eine Fotoerlaubnis bestimmter Locations sowie Fahrtkosten (mehr als 120 km Umkreis), Reisekosten, Spesen (Übernachtungskosten), erforderliche Requisiten sind vom Auftraggeber zu tragen.
Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder ein sonstiger Vertrag abgeschlossen werden, ist der Fotograf/Bildautor bevollmächtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und für die Rechnung des Auftraggebers einzugehen.
Es wird ein Vertrag geschlossen, der alle Zahlungsbedingungen enthält. I. d. R. ist eine Anzahlung von 30 % des vereinbarten Auftragswertes bei Vertragsschluss fällig. 14 Tage nach dem Fototermin sind weitere 20 % zu zahlen bzw. wenn der Fotograf eine Rechnung i. d. R. per E-Mail versendet. Die Bezahlung der Endrechnung, 100 % des Honorars, ist mit Übergabe des fertigen vereinbarten Endproduktes zu zahlen.
Der Auftraggeber ist mit der Versendung der Rechnungen per E-Mail einverstanden.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Bilddaten und sonstige Fotoprodukte Eigentum des Fotografen.
Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er den Rechnungsbetrag nicht zum angegebenen Termin bezahlt wurde. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug und das Honorar wird mit 10 % p. a. verzinst. Mahnkosten und anwaltliche Kosten hat der Auftraggeber zu tragen.
Das Bildmaterial bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars Eigentum des Fotografen/Bildautors.
Schutzrechte Dritter
Der Auftraggeber darf dem Fotograf/Bildautor für die Aufnahmearbeiten nur solche Objekte und Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung er berechtigt ist und die frei sind von Rechten Dritter.
Der Auftraggeber versichert demnach, dass er an den dem Fotograf/Bildautor übergebenen Vorlagen das Verbreitungs- sowie Vervielfältigungsrecht besitzt, dass ihm bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen, bei abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst die Einwilligung der Inhaber der Rechte erteilt wurde.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden.
Der Auftraggeber hat den Fotograf/Bildautor von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhenden Ersatzansprüche Dritter trägt demnach der Auftraggeber. Außerdem ist der Auftraggeber verpflichtet, die Abwehr dieser Ansprüche auf seine Kosten zu übernehmen und dem Fotograf/Bildautor den entstandenen Schaden zu ersetzen.
Haftung
Gegen den Fotografen gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist. Der Fotograf/Bildautor haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Für Schäden an den dem Fotograf/Bildautor überlassenen Sachen, wie Gegenstände, Vorlagen, Negative, Dias, Daten u. ä. haftet der Bildautor nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Bei Nichterscheinen des Fotografen/Bildautors zu einem Termin, welches er nicht vorsätzlich oder fahrlässig zu vertreten hat, übernimmt der Fotograf/Bildautor keine Haftung für die daraus resultierenden Schäden.
Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Locations, wie z. B. Schlösser, Kirchen, Parks etc. obliegt dem Auftraggeber.
Der Fotograf ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller, Druckereien, etc. zu beauftragen. Er haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Auftraggeber für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich. Der Fotograf haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Bilddaten sowie für Schäden, die durch Übertragung in einem PC entstehen.
Die Zusendung und Rücksendung von Bildern, Vorlagen u. ä. erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für Postsendungen, die nicht extra versichert versendet werden. Wünscht der Auftraggeber eine versicherte Versandart muss der Auftraggeber dieses extra bezahlen.
Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Fotografen bestätigt wurden. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Der Fotograf/Bildautor übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder durch Dritte.
Vertragsstrafe und Schadensersatz
Jede unberechtigte Nutzung oder Weitergabe der Bilddaten ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
Bei unterlassenem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % auf das vereinbarte Honorar fällig.
Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Fotograf ist auf eine gewisse Mitwirkungspflicht des Kunden angewiesen. Dies betrifft alle Aufträge und ganz besonders die Hochzeitsfotografie. Hier ist es wichtig, dass der Kunde/das Brautpaar dem Fotografen rechtzeitig alle nötigen Informationen, welche er für die Ausführung der im Vertrag vereinbarten Leistung benötigt, zur Verfügung stellt.
Ebenso sollten am Ausführungstag bestmögliche Voraussetzungen gegeben sein, die ein barrierefreies Arbeiten ermöglichen.
Datenschutz
Florian Krines Services erfüllt seine gesetzlichen Informationspflichten nach dem Datenschutzrecht (EU-DSGVO 25.05.2018) durch die hier einsehbare Datenschutzerklärung:
Ihre Daten werden ausschließlich zur einwandfreien Abwicklung Ihres Auftrags gespeichert und verwendet. Sie werden ebenso wie die dem Fotograf/Bildautor im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich behandelt.
Anwendbares Recht/Erfüllungsort
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dieses gilt auch für Lieferungen in das Ausland.
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Florian Krines Services.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.